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E-Rechnung-Pflicht 2026–2028: Fristen und Ausnahmen

Deutschland hat die E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze grundsätzlich verpflichtend gemacht. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen und gesetzliche Ausnahmen — darunter seit 2025 ausdrücklich Leistungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG.

Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026

Die Fristen im Überblick

Der Gesetzgeber hat die Einführung bewusst gestaffelt, damit sich kleine Unternehmen später umstellen dürfen als große:

Was gilt als E-Rechnung — und was nicht?

Seit 2025 ist der Begriff gesetzlich definiert: Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. In Deutschland sind das vor allem zwei Formate: die XRechnung (eine reine XML-Datei) und ZUGFeRD (eine PDF mit eingebetteter XML).

Wichtig: Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Sie zählt seit 2025 als „sonstige Rechnung“ und genügt nach Ablauf der jeweiligen Übergangsfrist nicht für einen ausstellungspflichtigen Umsatz. Auch eine eingescannte Papierrechnung oder Word-Datei ist kein strukturiertes Format.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, einige wenige:

Was passiert bei Verstößen?

Wer ab der für ihn geltenden Frist keine E-Rechnung ausstellt, erfüllt seine umsatzsteuerlichen Pflichten nicht. Das kann den Vorsteuerabzug des Kunden gefährden und im Rahmen von Betriebsprüfungen zu Beanstandungen führen. Praktisch relevanter: Große Kunden werden Lieferantenrechnungen, die nicht der Norm entsprechen, zunehmend zurückweisen.

Was sollten kleine Unternehmen jetzt tun?

Erstens: Ein E-Mail-Postfach für den Empfang benennen und sicherstellen, dass eingehende XML-Rechnungen lesbar und prüfbar sind. Zweitens: Vor Ende der eigenen Übergangsfrist einen Weg für strukturierte Ausgangsrechnungen festlegen. Wer nur wenige Rechnungen schreibt, benötigt dafür nicht zwingend eine Buchhaltungssuite — ein spezialisierter Online-Generator kann genügen.

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Warum Klarrechnung statt Abo-Software?

Geprüft, nicht nur behauptet

Jede Rechnung läuft durch den offiziellen KoSIT-Validator (EN 16931 + XRechnung 3.0) — dieselbe Prüfung, die auch Behörden verwenden. ZUGFeRD-PDFs sind echtes Factur-X (PDF/A-3 mit eingebettetem CII-XML), maschinell auf Konformität getestet.

Kein Abo-Zwang

Die ersten 3 Rechnungen sind kostenlos, danach 10 Rechnungen für 9 € einmalig — ohne Vertrag. Wer viel schreibt, wählt die optionale Flatrate ab 12 €/Monat. So bezahlen Sie für E-Rechnungen, ohne eine komplette Buchhaltungssuite abonnieren zu müssen.

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Gmail, Outlook, Drive, Dropbox, OneDrive, Sheets, Airtable, QuickBooks, HubSpot, Salesforce, Slack, Notion, Kalender, Trello: einmal per OAuth verbinden — Ordner, Tabelle, Board oder CRM-Objekt legt Klarrechnung beim ersten Beleg selbst an.

Kostenlos lesen und prüfen, API inklusive

Empfangene XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien öffnen und prüfen Sie dauerhaft kostenlos. Für den gesetzlichen Empfang genügt laut BMF bereits ein E-Mail-Postfach; Klarrechnung macht die Datei lesbar und prüft ihre strukturierten Daten. Entwickler erzeugen Rechnungen per REST-API (im Business-Tarif enthalten).

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