Lösungen/Für Kleinunternehmer
Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer: E-Rechnung ohne Abo
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind nach dem BMF-Stand vom März 2026 von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Empfangen können müssen sie E-Rechnungen trotzdem. Wer freiwillig XRechnung oder ZUGFeRD ausstellt — etwa auf Kundenwunsch oder für öffentliche Aufträge — bildet die fehlende Umsatzsteuer mit Klarrechnung per Häkchen korrekt ab.
Fachlich geprüft am 28. Juli 2026
- ✓Ein Häkchen „Kleinunternehmer“ — Steuerkategorie E und Befreiungsgrund automatisch gesetzt
- ✓Vermeidet den häufigsten Fehler: 0 % als Kategorie S statt E
- ✓Erste drei Rechnungen kostenlos, kein Abo
Warum 0 % nicht gleich 0 % ist
Wer als Kleinunternehmer einfach „0 %“ als normalen Steuersatz einträgt (Kategorie S), erzeugt eine formal ungültige XRechnung — Kategorie S verlangt einen Satz über 0. Korrekt ist die Steuerkategorie E (steuerbefreit) mit Steuersatz 0 und einem Befreiungsgrund: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Klarrechnung setzt das automatisch, sobald Sie die Kleinunternehmer-Option wählen. Sie müssen die Regel nicht kennen — das Tool kennt sie.
Geprüft und unverändert abgelegt
Jede Rechnung läuft durch den offiziellen KoSIT-Validator. Die erzeugte XML- oder ZUGFeRD-Datei können Sie herunterladen und auf Wunsch automatisch in Google Drive, Dropbox oder OneDrive ablegen. Für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung bleiben Ihre betrieblichen Prozesse und Zugriffsregeln maßgeblich.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nach dem BMF-Stand vom März 2026 sind Leistungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG von der Ausstellungspflicht ausgenommen. E-Rechnungen empfangen können müssen Kleinunternehmer seit 2025. Eine freiwillige Ausstellung bleibt möglich.
Wie weise ich die Steuerbefreiung korrekt aus?
Über die Steuerkategorie E mit Befreiungsgrund nach § 19 UStG — Klarrechnung trägt beides automatisch ein, wenn Sie die Kleinunternehmer-Option setzen.
Kleinunternehmer-Rechnung ohne USt. — korrekt und kostenlos starten.
Kleinunternehmer-Rechnung erstellenWarum Klarrechnung statt Abo-Software?
Geprüft, nicht nur behauptet
Jede Rechnung läuft durch den offiziellen KoSIT-Validator (EN 16931 + XRechnung 3.0) — dieselbe Prüfung, die auch Behörden verwenden. ZUGFeRD-PDFs sind echtes Factur-X (PDF/A-3 mit eingebettetem CII-XML), maschinell auf Konformität getestet.
Kein Abo-Zwang
Die ersten 3 Rechnungen sind kostenlos, danach 10 Rechnungen für 9 € einmalig — ohne Vertrag. Wer viel schreibt, wählt die optionale Flatrate ab 12 €/Monat. So bezahlen Sie für E-Rechnungen, ohne eine komplette Buchhaltungssuite abonnieren zu müssen.
14 Tools ohne Einrichtung
Gmail, Outlook, Drive, Dropbox, OneDrive, Sheets, Airtable, QuickBooks, HubSpot, Salesforce, Slack, Notion, Kalender, Trello: einmal per OAuth verbinden — Ordner, Tabelle, Board oder CRM-Objekt legt Klarrechnung beim ersten Beleg selbst an.
Kostenlos lesen und prüfen, API inklusive
Empfangene XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien öffnen und prüfen Sie dauerhaft kostenlos. Für den gesetzlichen Empfang genügt laut BMF bereits ein E-Mail-Postfach; Klarrechnung macht die Datei lesbar und prüft ihre strukturierten Daten. Entwickler erzeugen Rechnungen per REST-API (im Business-Tarif enthalten).