E-Rechnung für Kleinunternehmer: empfangen und freiwillig erstellen
Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber von der umsatzsteuerlichen Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Freiwilliges strukturiertes Rechnungsstellen bleibt möglich. Empfang, Ausstellung und Steuerbefreiung sind getrennte Fragen.
Geprüft am 18. Oktober 2026
Empfang ohne vollständige Buchhaltungssuite
Das BMF nennt ein E-Mail-Postfach als ausreichenden Empfangsweg. Für die inhaltliche Kontrolle können Sie eine empfangene XML-Rechnung im Viewer lesbar darstellen und zusätzlich technisch prüfen. Bewahren Sie die strukturierte Originaldatei im vorgesehenen Aufbewahrungsprozess auf.
Eine eigene Rechnung korrekt vorbereiten
Verwenden Sie Ihre vollständigen Unternehmensdaten und den zutreffenden Hinweis auf die Kleinunternehmer-Steuerbefreiung. Die Kleinunternehmer-Option des Generators ist eine Eingabehilfe; die zugrunde liegenden Angaben müssen zum konkreten Umsatz passen. Die Ausnahme endet nicht pauschal am 1. Januar 2028.